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Information über WinWing Geräte


VpR81

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@Sofapilot, Ja und Nein :-)

 

Die CE Kennzeichnung ist kein Qalitätssiegel. Es soll nur aufführen (nicht sicherstellen) dass jemand dafür gerade steht dass die relevanten Richtlinien und Normen eingehalten wurden.

Die Kruks an der Geschichte, der Aussteller der CE muss nicht anführen welche Normen er einhält :-)

 

Was den Import betrifft @tobi fällt bei den Links immer wieder folgender Wortlaut auf

https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zi...ratung-2483982

 

...dürfen ohne CE nicht INVERKEHR gebracht werden...

...freier Wahrenverkehr... oder wie in dem Text zu lesen "...scheiden sie als Handelsware innerhalb der EU gänzlich aus."

 

Der Import heißt noch lange nicht das ich die Wahre INVERKEHR bringe.

Wenn der Zoll da aufmerksam wird, der weiß ja nicht was der Importeur mit der Sache vor hat, dann nimmt der vieleicht mal an das diese INVERKEHR FÜR DEN EU HANDELSRAUM BZW. zum FREIEN WAHRENVERKEHR vorgesehen ist.

Nur da liegt der Hund begraben.

 

Es gibt ja genug Firmen die Produkte von außerhalb der EU importieren und erst nach dem Import die CE erstellen und anbringen. So ein vorgehen währe ja unmöglich...

Daher, Achtung bei der Verwendugn und beim Verständniss der Begriffe "INVERKEHRBRINGEN" und wenn der BEgriff "FREIER WAHRENVERKEHR oder HANDELSRAUM" auftritt :-)

 

PS. ebenso das einstöpseln eines "Produktes" zuhause ist keine Inbetriebnahme nach behördlichem Verständniss...

 

PSS.: Den "Reisepass" braucht das Produkt erst wenn es in den freien Handelsraum eintritt und nicht beim überschreiten der EU Grenzen.

Da haben es Sachen etwas einfacher als PErsonen :-)


Edited by imaxx

i7-8700K / 32GB RAM @3000 / 1TB M.2 SSD / Asus RTX 2080 Ti OC

VR- Gamer: Valve Index

Flight Gear: Thrustmaster HOTAS Warthog / Thrustmaster TPR / 3x Thrustmaster MFD / Jetseat

[sIGPIC][/sIGPIC]

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https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Waren/Produktsicherheit/produktsicherheit_node.html

 

Ja bei diesen Begrifflichkeiten geht schnell was drüber und drunter.

Oben ist ein Link vom Zoll aus dem Bereich Privatpersonen-> Postsendungen etc.

Dort steht CE nach EU-Richtlinien ist auch hier Pflicht. Sieht der Zoll das hier etwa falsch? Das CE Abzeichen darf theoretisch nur aufgebracht werden wenn alle Richtlinien erfüllt sind. Das kann der Hersteller selbst erklären, das muss aber natürlich nicht stimmen. Welche Richtlinien erfüllt werden müssen geht aus dem Produkttyp hervor.


Edited by tobi
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@Viper2097

 

Entschuldige, aber keine einzige deiner Quellen bestätigt, dass die Einfuhr von nicht CE gekennzeichneten Elektrogeräten für Privatpersonen erlaubt ist.

 

Du möchtest eine Quelle? Wie wärs damit:

 

 

https://dejure.org/gesetze/GPSG/2.html

 

Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz

 

(1) Produkte sind

 

1. technische Arbeitsmittel und

2. Verbraucherprodukte.

(2) Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 2 erfasst sind.

(3) 1Verbraucherprodukte sind Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind. 2Als Verbraucherprodukte gelten auch Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

(4) 1Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden können, ohne dass weitere Teile eingefügt zu werden brauchen. 2Verwendungsfertig sind Arbeitseinrichtungen und Gebrauchsgegenstände auch, wenn

 

1. alle Teile, aus denen sie zusammengesetzt werden sollen, von derselben Person in den Verkehr gebracht werden,

2. sie nur noch aufgestellt oder angeschlossen zu werden brauchen oder

3. sie ohne die Teile in den Verkehr gebracht werden, die üblicherweise gesondert beschafft und bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eingefügt werden.

(5) Bestimmungsgemäße Verwendung ist

 

1. die Verwendung, für die ein Produkt nach den Angaben desjenigen, der es in den Verkehr bringt, geeignet ist oder

2. die übliche Verwendung, die sich aus der Bauart und Ausführung des Produkts ergibt.

(6) Vorhersehbare Fehlanwendung ist die Verwendung eines Produkts in einer Weise, die von demjenigen, der es in den Verkehr bringt, nicht vorgesehen ist, sich jedoch aus dem vernünftigerweise vorhersehbaren Verhalten des jeweiligen zu erwartenden Verwenders ergeben kann.

(7) 1Überwachungsbedürftige Anlagen sind

 

1. Dampfkesselanlagen mit Ausnahme von Dampfkesselanlagen auf Seeschiffen,

2. Druckbehälteranlagen außer Dampfkesseln,

3. Anlagen zur Abfüllung von verdichteten, verflüssigten oder unter Druck gelösten Gasen,

4. Leitungen unter innerem Überdruck für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten,

5. Aufzugsanlagen,

6. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,

7. Getränkeschankanlagen und Anlagen zur Herstellung kohlensaurer Getränke,

8. Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager,

9. Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung von brennbaren Flüssigkeiten.

 

2. Zu den Anlagen gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb der Anlage dienen. 3Zu den in den Nummern 2, 3 und 4 bezeichneten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören nicht die Energieanlagen im Sinne des § 3 Nr. 15 des Energiewirtschaftsgesetzes. 4Überwachungsbedürftige Anlagen stehen den Produkten im Sinne des Absatzes 1 gleich, soweit sie nicht schon von Absatz 1 erfasst werden.

 

(8 ) Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wieder aufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.

 

(9) Ausstellen ist das Aufstellen oder Vorführen von Produkten zum Zwecke der Werbung.

 

(10) Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die

 

1. ein Produkt herstellt oder

2.ein Produkt wieder aufarbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt.

 

2. Als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder der als sonstiger Inverkehrbringer die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst.

 

(11) Bevollmächtigter ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die vom Hersteller schriftlich dazu ermächtigt wurde, in seinem Namen zu handeln.

 

(12) Einführer ist jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder dieses veranlasst.

(13) Händler ist, wer geschäftsmäßig ein Produkt in den Verkehr bringt und nicht Hersteller im Sinne von Absatz 10, Bevollmächtigter im Sinne von Absatz 11 oder Einführer im Sinne von Absatz 12 ist.

 

(14) Beauftragte Stelle ist, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 4, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

 

(15) Zugelassene Stellen sind

 

1.

 

a) jede Stelle für die Durchführung der Verfahren zur Feststellung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß den Rechtsverordnungen nach § 3 Abs. 1,

 

b) jede GS-Stelle für die Zuerkennung des GS-Zeichens,

 

c) jedes Prüflaboratorium, das für eine in Buchstabe a oder b genannte Stelle tätig ist,

sofern sie von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Aufgabenbereich der beauftragten Stelle benannt und von dieser im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden sind; oder

 

2. Stellen, die der Kommission der Europäischen Gemeinschaften von einem Mitgliedstaat auf Grund eines Rechtsaktes des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder von einer nach dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zuständigen Behörde auf Grund dieses Abkommens mitgeteilt worden sind.

 

(16) Harmonisierte Norm ist eine nicht verbindliche technische Spezifikation, die von einer europäischen Normenorganisation nach den in der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften (ABl. EG Nr. L 204 S. 37) festgelegten Verfahren angenommen und deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wurde.

 

(17) Rückruf ist jede Maßnahme, die auf Erwirkung der Rückgabe eines bereits in den Verkehr gebrachten Produkts durch den Verwender abzielt.

 

(18 ) Rücknahme ist jede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass ein Produkt vertrieben, ausgestellt oder dem Verwender angeboten wird.

 

 

Wichtig sind besonders §2 Abs. 8 und 12, die ganz klar darlegen, dass deine Darstellung nichts mit der aktuellen Rechtslage zu tun hat. Oder hältst du die Gesetze für "fake news"?

 

 

Hierzu fand ich auch den Brief eines Rechtsanwaltes zu dem Thema in einem anderen Forum der ganz klar schreibt:

 

1.) Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 des Produktsicherheitsgesetzes

(CE-Kennzeichnung) ist es verboten, ein Produkt auf dem Markt

bereitzustellen, das nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist, obwohl

eine Rechtsverordnung nach § 8 Absatz 1 oder eine andere

Rechtsvorschrift ihre Anbringung vorschreibt.

 

Entsprechend der Legaldefinition des § 2 Nr. 4 ProdSG ist

Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche

Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf

dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.

 

Diese Voraussetzungen liegen hier vor. Erforderlich ist nicht, daß

gerade Sie „im Rahmen einer Geschäftstätigkeit“ tätig werden.

 

Außerdem ist nach § 2 Nr. 15 ProdSG unter Bereitstellen auch das

Inverkehrbringen zu verstehen:

 

„…Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf

dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem

Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich“

 

Die Einfuhr eines mit dem CE-Zeichen zu kennzeichnenden Produktes ist

deshalb auch unabhängig einer wirtschaftlichen Tätigkeit verboten, also

auch für eine Privatperson, die das Produkt im Ursprungsland kauft und

in die EU einführen will.

 

 

2.) § 3 Abs. 4 des ProdSG fordert, daß bei der Bereitstellung auf dem

Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern

ist, wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines

Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz von Sicherheit

und Gesundheit zu gewährleisten.

 

Diesbezüglich kann auf die obigen Ausführungen verwiesen werden.

 

Die Einbehaltung durch den Zoll ist also rechtmäßig.

 

Auch hier wird deutlich gemacht, dass alleine die Einfuhr ein Inverkehrbringen darstellt und auch Privatpersonen Einführer im Sinne des GPSG (Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz) sind. Insofern ist deine Aussage schlichtweg falsch und die Einfuhr (=Inverkehrbringen) von Elektrogeräten ohne CE-Kennzeichen in die EU ist verboten. Für Privatpersonen genauso wie für Gewerbetreibende.


Edited by VpR81

Phanteks EvolvX / Win 11 / i9 12900K / MSI Z690 Carbon / MSI Suprim RTX 3090 / 64GB G.Skill Trident Z  DDR5-6000 / 1TB PCIe 4.0 NVMe SSD / 2TB PCIe 3.0 NVMe SSD / 2TB SATA SSD / 1TB SATA SSD / Alphacool Eisbaer Aurora Pro 360 / beQuiet StraightPower 1200W

RSEAT S1 / VPC T50 CM2 + 300mm extension + Realsimulator F18 CGRH / VPC WarBRD + TM Warthog grip / WinWing F/A-18 Super Taurus / 4x TM Cougar MFD / TM TPR / HP Reverb G2

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Also ICH PERSÖNLICH würde unbedingt versuchen das mit WinWing noch mal zu klären. 600-1200€ ist schon sehr viel Geld und wenn was ist, also im Garantiefall, hat man immer dieses Damoklesschwert überm Kopf, ob beim Hin-und Rückversand auch alles ohne Probleme geht.

 

Gibt's denn gar keine Alternativen? Ich hab mich damit nicht wirklich auseinandergesetzt, weil ich mir alles selber baue. Hätte ich das nötige Kleingeld, würde ich auch nach den geilen Teilen schauen :D. Vom F/A-18 Stick hab ich ein paar gesehen, aber beim Throttle ist's anscheinend eng. Schade, das TM da mit nix kommt. Aber selbst wenn wird's wahrscheinlich so laufen wie damals beim Cougar auch, dann gibt's das A-10 Throttle nach kurzer Zeit nicht mehr.

CockpitPC1: R9 5950X|64GB DDR4|512GB M2SSD|2TB M2SSD|RTX3090|ReverbG2|Win11Pro - PC2: PhnIIX6 1100T|32GB DDR2|2x2TB HDD|2x GTX660 SLI|Win7Pro64
ComUnitPC1: R9 3900XT|32GB DDR4|2x2TB HDD|RTX2070|Win11Pro - PC2: PhnIIX6 1100T|16GB DDR2|2x2TB HDD|GTX660|Win7Pro64
ComUnitPC3: AthlnIIX2 250|2GB DDR2|2TB HDD|5950Ultra|2xVoodooII SLI|WinXPPro32&WinME - PC4: K6-2+|768MB SDR|640GB HDD|Geforce256DDR|VoodooI|Win98SE

DCS - Modules - 1.jpg

DCS - Modules - 2.jpg

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Das scheint wirklich unmissverständlich zu sein.

In der Tat.

Intel i7-12700K @ 8x5GHz+4x3.8GHz + 32 GB DDR5 RAM + Nvidia Geforce RTX 2080 (8 GB VRAM) + M.2 SSD + Windows 10 64Bit

 

DCS Panavia Tornado (IDS) really needs to be a thing!

 

Tornado3 small.jpg

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Auch hier wird deutlich gemacht, dass alleine die Einfuhr ein Inverkehrbringen darstellt und auch Privatpersonen Einführer im Sinne des GPSG (Geräte- und Produktionssicherheitsgesetz) sind.

 

In der Tat, interessant, kannte ich noch nicht. Dieser Passus ist bei unseren Gesetzen in Ö z.B. nicht vorhanden. Und zeigt auch eindeutig dass es definitiv um das in Verkehr bringen geht.

Interessant ist weiters, dass dies im entsprechenden EU Recht nicht angeführt wird. EU Recht müsste ja auch über nationalem Recht stehen.

 

Spannend.

Steam user - Youtube

I am for quality over quantity in DCS modules

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https://www.jusline.at/gesetz/psg2004/paragraf/3

 

In Österreich zählt einführen auch zu In Verkehr bringen

 

Nicht ganz. Entsprechend deinem Link zählt das Einführen nur als in Verkehr bringen im Rahmen einer Dienstleistung. Sprich: Gewerblich. Womit wir uns weiterhin im Kreis drehen werden...

Steam user - Youtube

I am for quality over quantity in DCS modules

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Nein:

„In-Verkehr-Bringen“ ist das Feilhalten, Verkaufen, Einführen, unentgeltliche Abgeben oder Verteilen eines Produktes sowie seine Anwendung oder Überlassung im Rahmen einer Dienstleistung.

 

Einführen ist hier unabhängig von Dienstleistung. Dienstleistung bezieht sich hier auf Anwendung oder Überlassung. Da dreht sich nichts im Kreis. Alles andere macht auch keinen Sinn. Wenn die EU z.B. bleihaltige Elektroteile aus dem Verkehr ziehen möchte ist es doch Quatsch die Einfuhr solcher Geräte Händlern zu verbieten es aber Privatleuten zu erlauben. Diese Diskussion ist doch Quatsch.

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Ich würde mich da jetzt nicht stressen. Wer das Ding schon länger hat, was soll groß kaputt gehen? Meist doch eh nur die üblichen Verschleißteile, wie Poties (falls überhaupt noch verbaut -> Hallsensoren), Knöpfe, Schalter, Hats etc. Die kann man easy ersetzen oder als Ersatzteil bei denen bestellen. Da dürfte dann auch das mit der Einfuhr weniger dramatisch sein.

 

Die Elektronik denke ich nicht, dass bei normaler Handhabung die Grätsche macht. Und wenn man die Bude verlässt, steckt man das Netzteil einfach ab. Geht ja anscheinend sogar ohne also nur mittels USB-Spannung, obwohl ich das Netzteil trotzdem verwenden würde, wegen Leistung die vom Port gezogen wird.

 

Ansonsten macht das Teil doch einen top Eindruck, was ich so in einem Testvideo gesehen habe. Wenn ich die nötige Kohle hätte, wäre das auch schon bei mir :D

 

 

Bei einem Neukauf jetzt nach dem man Bescheid weis, muss man halt abwägen. Wer's schon hat, würde ich persönlich allein wegen dem CE jetzt kein Faß mehr aufmachen , wenn ich mit dem Teil sonst wirklich zufrieden und von der Qualität überzeugt bin. Wenn man sich gar nicht helfen kann, sollte man den Kauf lassen, da es im Garantiefall halt wieder Ärger geben kann.

 

Mangels F/A-18C Throttle Alternative wird man dann wohl aber auch nichts anderes bekommen. Oder hartknäckig bleiben und mit WinWing klären und notfalls vom Kauf zurücktreten.

 

P.S:

 

Die Elektronik meiner alten noch originalen TM FLCS/TQS/WCSII funktioniert nach bald 25 Jahren immer noch tadellos. Hab die erst letztens am Retro PC getestet. Einzig bei Potis und Schaltern gibt's halt ab und an mal Probleme, aber das sind alles Dinge die man selbst oder mit Hilfe der Community wieder hinbekommt. Da rentiert sich das Schicken nach China dann erst gar nicht.


Edited by Viper1970

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Bringt ja jetzt nix, sich über CE-Normen den Kopf zu zerbrechen. Entweder nicht kaufen, das mit WinWing selbst klären oder kaufen und akzeptieren wie es ist.

 

Ich PERSÖNLICH würde es kaufen, wenn Geld bei mir weniger eine Rolle spielen würde, da es mir um das Teil selbst, also den Nachbau und die herausragende Mechanik ginge, die man sonst halt nirgendwo bekommt. Reparieren würde ich sowieso immer selber, aber das kann halt nicht jeder.

 

Wenn man nur ein hochwertiges Throttle haben möchte und jetzt nicht eine passende Replik zum verwendeten Modul haben will, würde ich mich anderweitig umsehen, wobei die Joystick und Throttle-Mechanik schon super gemacht ist. So etwas komplett selber zu bauen, also mittels Drehbank und Fräse etc. wäre schon sehr aufwendig. Seit dem Video bin ich da echt platt, das Ding ist absolut geil!

 

Ich denke trotzdem wenn sich genug dort melden und das mit der fehlenden CE-Norm erwähnen, dass man auch da was bewirken kann.

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Netzteil könnte man sich ja auch ein hochwertiges mit CE-Norm und selbem Stecker besorgen :D

 

Spannung muss passen und die Polung am Stecker. Nicht weniger mA (mehr macht nix aus) als das Original-Netzteil, fertig.

 

Interessant wäre zu messen, ob am USB-Anschluss (vom WW) 5V ankommen, wenn das Netzteil angeschlossen ist. Das wäre dann ein Rückstrom, der laut USB-Norm nicht sein darf. Der kann im ungünstigsten Fall den USB-Ausgang vom Mainboard oder das ganze Board schießen. Das Problem haben z.B. viele aktive China-Hubs.


Edited by Viper1970

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Doch muss auch drauf.

 

Ahh, ok. Es ist schon Wundersam, was so passiert, wenn ein Mitarbeiter sich beim Beamtenmikado bewegt.

 

Wenn se mal auch so Aufmerksam bei den tausenden, nach Europäischem Recht zu 100% NICHT zulassungsfähigen Disco-Lasern auf ebay wären.

Aber OK, geht da ja nur ums Augenlicht...

 

Haben se auch schon geguckt, ob das WW auch nach ROHS zusammengelötet wurde? :doh:

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Ahh, ok. Es ist schon Wundersam, was so passiert, wenn ein Mitarbeiter sich beim Beamtenmikado bewegt.

 

Wenn se mal auch so Aufmerksam bei den tausenden, nach Europäischem Recht zu 100% NICHT zulassungsfähigen Disco-Lasern auf ebay wären.

Aber OK, geht da ja nur ums Augenlicht...

 

Haben se auch schon geguckt, ob das WW auch nach ROHS zusammengelötet wurde? :doh:

 

 

Wer so einen Laser betreibt, verstößt ebenso gegen geltendes Recht. Genau wie derjenige, der sich im Elektromarkt einen Quadcopter kauft und diesen außerhalb seines Grundstücks ohne entsprechende Versicherung oder Befähigungsnachweis fliegen lässt.

 

Aber das erzählt einem beim Elektomarkt auch keiner.

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Jetzt mal so neben den ganzen Einfuhr Kram hier, mir wäre neu, dass dass WW mit Netzteil läuft.

Bei reinen Niedervoltgeräten ist der ganze CE Kram doch eh hinfällig.

Leider nein. Nur die Niederspannungverordnung greift da nicht, dafür Produktsicherheit, also in Deutschland ProdHaftungsGesetz, ebenso Umweltschutz etc.

Das CE-Zeichen (eigentlich die Zertifizierung) soll eine Einhaltung ALLER Produktrelevanten EU Bestimmungen und Regeln garantieren.

Niederspannungverordnung ist nur eine davon.

Shagrat

 

- Flying Sims since 1984 -:pilotfly:

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Ahh, ok. Es ist schon Wundersam, was so passiert, wenn ein Mitarbeiter sich beim Beamtenmikado bewegt.

 

 

 

Wenn se mal auch so Aufmerksam bei den tausenden, nach Europäischem Recht zu 100% NICHT zulassungsfähigen Disco-Lasern auf ebay wären.

 

Aber OK, geht da ja nur ums Augenlicht...

 

 

 

Haben se auch schon geguckt, ob das WW auch nach ROHS zusammengelötet wurde? :doh:

 

Das ist das Problem. Ohne CE-Zertifizierung weiß halt niemand, ob es "sicher", "ungiftig" , nach RoHS gelötet ist, etc. Das soll das CE-Zeichen eigentlich sicherstellen... Aber wie Viper2097 und Manitu schon erläutert haben, gibt es auch wirtschaftliche Aspekte... Das machen die Chinesen übrigens auch, da kannst du nicht einfach Maschinen importieren oder gar bauen... Aber das ist dann doch arg Off topic. ;)

Shagrat

 

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Wer so einen Laser betreibt, verstößt ebenso gegen geltendes Recht. Genau wie derjenige, der sich im Elektromarkt einen Quadcopter kauft und diesen außerhalb seines Grundstücks ohne entsprechende Versicherung oder Befähigungsnachweis fliegen lässt.

 

Aber das erzählt einem beim Elektomarkt auch keiner.

Jupp. Trifft es den Kollegen dann, weil er ein paar Leute mit dem Laser geblendet hat und er haften soll, hat er das ja alles nicht gewusst, aber das hilft ihm dann auch nicht mehr.

Das mit den Drohnen war auch so ein Desaster. Als ich unseren Nachbarn erklären musste, dass, auch wenn der Typ im Mediamarkt das "gar nicht erwähnt hat", die Flugverbotszone des Flughafens Hannover/Langenhagen bis weit in die Stadt gilt und es egal ist ob er auf ner Wiese damit startet, solange er keine Genehmigung des Flughafens hat, war auch ungläubiges Staunen. Dann Recherche. Dann "So ne Sch...e!".

In anderen Ländern (u.a. Österreich oder Schweiz meine ich?) muss beim Kauf eine Produktinfo mit den Regelungen bei gelegt werden. Warum wir das in Deutschland nicht hinkriegen, keine Ahnung. :dunno:

Shagrat

 

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Jupp. Trifft es den Kollegen dann, weil er ein paar Leute mit dem Laser geblendet hat und er haften soll, hat er das ja alles nicht gewusst, aber das hilft ihm dann auch nicht mehr.

Das mit den Drohnen war auch so ein Desaster. Als ich unseren Nachbarn erklären musste, dass, auch wenn der Typ im Mediamarkt das "gar nicht erwähnt hat", die Flugverbotszone des Flughafens Hannover/Langenhagen bis weit in die Stadt gilt und es egal ist ob er auf ner Wiese damit startet, solange er keine Genehmigung des Flughafens hat, war auch ungläubiges Staunen. Dann Recherche. Dann "So ne Sch...e!".

In anderen Ländern (u.a. Österreich oder Schweiz meine ich?) muss beim Kauf eine Produktinfo mit den Regelungen bei gelegt werden. Warum wir das in Deutschland nicht hinkriegen, keine Ahnung. :dunno:

 

 

Das ändert sich jetzt alles mit der neuen EU-Drohnen-Verordnung. Da muss die Klasse der Drohne exakt auf der Verpackung angegeben sein. Es gibt da dann auch genaue Regelungen was man wo und wie fliegen darf (leider, denn wir hatten eigentlich seit 2017 schon neue vernünftige Regelungen, wenn man sich dran gehalten hat).

 

Für größere Drohnen, also nicht die fliegenden Schokoriegel, sondern 1,5-2kg wird alles nochmals verkomkpliziert. :doh:

 

Wer Mist baut, baut den auch nach den neuen Verordnungen, daran werden auch die nix ändern, machen aber alles undurchsichtig und evtl. auch viel teurer :mad:


Edited by Viper1970

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Also bekommt mein Simpit auch kein CE. Och menno!

 

Weil, dass ist alles, aber sicher nicht nach ROHS gelötet. Mit dem bleifreien Lot bekommt man ja keine vernünftige Lötstelle hin...

 

 

:thumbup::lol:

CockpitPC1: R9 5950X|64GB DDR4|512GB M2SSD|2TB M2SSD|RTX3090|ReverbG2|Win11Pro - PC2: PhnIIX6 1100T|32GB DDR2|2x2TB HDD|2x GTX660 SLI|Win7Pro64
ComUnitPC1: R9 3900XT|32GB DDR4|2x2TB HDD|RTX2070|Win11Pro - PC2: PhnIIX6 1100T|16GB DDR2|2x2TB HDD|GTX660|Win7Pro64
ComUnitPC3: AthlnIIX2 250|2GB DDR2|2TB HDD|5950Ultra|2xVoodooII SLI|WinXPPro32&WinME - PC4: K6-2+|768MB SDR|640GB HDD|Geforce256DDR|VoodooI|Win98SE

DCS - Modules - 1.jpg

DCS - Modules - 2.jpg

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